E-Akte Thüringen

Durch das E-Governmentgesetz des Bundes von 2013 (akt. Änd.-Fassung 2017) wird die E-Akte ab 2020 für Bundesbehörden verpflichtend (§ 7 Abs. 2 EGovG). Die Erarbeitung entsprechender Gesetze in den Bundesländern (Stand 11/2017) ist unterschiedlich weit fortgeschritten.

Mit der E-Akte soll die Aktenführung auf Papierbasis letztlich ersetzt werden. Dies vereinfacht die Ablage, die Zugänglichkeit innerhalb der Behörde für alle Mitarbeiter, ermöglicht eine bessere Vernetzung von Vorgängen und Einbindung von Vorgängen in Workflows.

Ein Beispiel der Umsetzung stellt das System VIS-Suite (PDV-Systeme) dar – hier die VIS-Akte als tragendes Element eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) – (weitere Infos siehe hier).

VIS-E-Akte – Quelle: PDV Systeme