E-Rechnung

Nach Artikel 2 Nr. 1 Richtlinie 2014/55/EU ist eine E-Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, was die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Aus der Richtlinie 2014/55/EU geht hervor, dass die Kommunen E-Rechnungen, die aus der Auftragsvergabe über dem Schwellenwert hervorgehen, empfangen und anschließend digital verarbeiten müssen. Soweit auf Ebene der Europäischen Union und des Bundes weitere Vorschriften folgen, ist die elektronische Bearbeitung vorzuhalten. Diese Verpflichtung besteht voraussichtlich ab November 2018 bzw. November 2019, wenn die Bundesregierung einer Verlängerung bis zur Umsetzung zustimmt.

In den Jahren 2016 und 2017 wurde einige wichtige, neue gesetzliche Rahmenbedingungen seitens der Bundesregierung (z.B. EGovG-Änderung, DigiNetzG, OZG, E-Rech-VO) erlassen bzw. vorbereitet, die Bundesländer ziehen nach mit der Erarbeitung von E-Government-Gesetzen, zuletzt Thüringen (7.11.2017 – Kabinett).

Im Folgenden ein Auszug informativer Dokumente (akt. Lehre / DHGE) zur weiteren Vertiefung der Thematik
(Stand 01/2018):

akt. RechtsGLE-RE_EU-RL 2014_Überbl.-Kurzfass.pdf
E-Gov-ProjektE-RE_EU-RL-2014 Zeitplan bis 2021.pdf
E-Gov-ProjektE-RE_Transportwege.pdf
akt. RechtsGLÜbersicht 2017, 2018 (Bund, Länder - OZG, DigiNetzG, E-Rech-VO).pdf
akt. RechtsGLeGov-Gesetze-Bundesländer_2017, 2018.pdf
E-Gov-ProjektE-Rechnung - ZUGFeRD, XRechnung-Standards.pdf
E-Gov-ProjektE-Verwaltungsarbeit-Übersicht.pdf