Die AG 2 – kommunale Doppik befasste sich im Rahmen der 6. Tagung des Komm. Austausches am 12.06.2019 mit der abschließenden Beratung und Verabschiedung des 2. Doppik-Positionspapieres. Vor dem Hintergrund aktueller Regelungen in anderen Bundesländern, auch aus Doppik-Umsetzungsevaluierungen der letzten 10 – 15 Jahre seit Doppik-Start 2004/2005, u.a. MV, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen, NRW, u.a. zur Erleichterung des doppischen Haushaltsausgleichs haben doppisch buchende Kommunen analoge Regelungen auch für Thüringen gefordert.

Die Intention hierzu entsprang auch aus dem Kommunalen Austausch-Projekt an der DHGE heraus, aber auch im Ergebnis verschiedener wissenschaftlicher und studentischer Arbeiten an der DHGE und der TVS Weimar, zusammengefasst in einem 1. AG-Doppik-Pos.-Papier 13.06.2018 vom 13. Juni 2018. Insbesondere wurden Änderungen zur Erleichterung des Ausgleichs des Ergebnishaushalts und formale Vereinfachungen angeregt.

Daraus wurde in der Umsetzung im II. Halbjahr 2018 in engem Zusammenwirken mit dem TMIK die 2. Änderung ThürGemHV 2018.12 -> ThürGemHV-Doppik_v. 11.12.2018_(ges) als deutliche Reaktion auf dringende kommunale Anwenderbedürfnisse. Insgesamt ist mit den im 1. Schritt vorgenommenen Änderungen der Rechtsvorschrift ein erstaunlicher und guter Erfolg der gemeinsamen kommunalen Bemühungen im Rahmen des Kommunalen Austausch-Projektes und der Arbeitsgruppen im Dialog mit dem zuständigen Ministerium TMIK.

Gemeinsam wurde im Jahr 2019 der Schwerpunkt auf die Erarbeitung von Vorschlägen zur Vereinfachung von formalen Anforderungen gelegt, die für die doppischen Kommunen in Thüringen im Tagesgeschäft hohen Aufwand bei fraglichem Nutzen bedeuten.
Nach intensivem Austausch zu diesen Themen wurde im Rahmen der Tagung am 12. Juni 2019 das vorliegende Schreiben und die teilweise in Anlagen detailliert dargestellten Vorschläge verabschiedet.

Doppik – II. Positionspapier am 12.06.2019 in Gera beraten & verabschiedet