Für das laufende Haushaltsjahr 2019 kann die Stadt Gera nun wieder einen ausgeglichen doppischen Haushaltsplan vorlegen. In den letzten Jahren war der Haushalt regelmäßig nur durch Bedarfszuweisungen in erheblicher Größenordnung vom Land Thüringen auszugleichen. Dies erforderte regelmäßig langdauernde Verhandlungen in Verwaltung und Stadtrat sowie mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass der Haushalt meist erst im weit fortgeschrittenen laufenden Jahr im Stadtrat beschlossen und von Seiten des Landesverwaltungsamtes genehmigt werden konnte.

Ziel von Finanzbürgermeister Kurt Dannenberg und dem Team des Fachdienstes Finanzen unter Leitung von Jacqueline Engelhardt für 2019 ist nun die vom Landesverwaltungsamt geforderten Vorlage einer genehmigungsfähigen 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) mit Haushaltplan 2019 bis zum 28. Februar 2019.

Dabei soll in der neu erarbeiteten Fortschreibung das HSK transparenter, übersichtlicher und vor allem schlüssiger dargestellt werden. Dies war bisher ein

wesentlicher Kritikpunkt des Landesverwaltungsamtes.

Besonders positiv zu Buche schlägt insgesamt, dass Gera künftig seine nicht vollständig erwirtschaftbaren Nettoabschreibungen mit den allgemeinen

Rücklagen im Eigenkapital verrechnen kann.

Dies ist ein direktes Ergebnis des Kommunalen Austauschprojektes doppischer Kommunen mit der DHGE in Gera. In dessen Ergebnis war im Juni 2018, gemeinsam mit den Städten Jena, Eisenberg, Suhl und Nordhausen sowie einiges VG’s ein Positionspapier erarbeitet worden, um das Land Thüringen zu bewegen, ein Gesetz zu verabschieden, das die Vereinfachung der doppischen Haushaltsführung beschreibt. Die Änderung der doppischen Gemeindehaushaltsverordnung trat noch rechtzeitig zum 01. Januar 2019 in Kraft.

Zudem werden in einem Paradigmenwechsel die doppischen Kommunen nun davon befreit, Pensionsrückstellungen (Beamte) zu bilden, da diese vom Kommunalen Versorgungsverband (KVT) bereits gebildet werden und ein hypothetischer Zahlungsausfall des KVT nicht zu Lasten der Kommunen gehen kann.

Ergänzend wurden im Plan 2019 laufende Maßnahmen abgeschlossen und durch neue bzw. überarbeitete Maßnahmen ergänzt. Inklusive der konsequenten Umsetzung der doppischen Budgetierung, kann ein Einsparungspotential von insgesamt knapp 9 Millionen Euro erreicht werden.

Wichtige Maßnahme soll dabei sein die Überarbeitung einer bestehenden Konzeption zur Stellenbemessung im Kontext der Einführung einer Personalkostenobergrenze. Im Haushalt und HSK können künftig max. 64,9 Millionen Euro Personalkosten im Deckungsbereich Personal für 2019 ausgegeben werden.

Dies bedeutet eine Reduzierung zu ersten Planentwürfen 2019 von 1,4 Millionen Euro, mithin 2,12 Prozent des Personalkostengesamtbudgets.

Diese Summe ist der finanzielle Gegenwert von ca. 22 Personalstellen. Allerdings sind 2019 mindestens 17 Altersaustritte zu erwarten. Zudem gibt es eine durchschnittliche Fluktuation unter den ca. 1.000 Mitarbeitern der Stadt mit etwa 40 Mitarbeitern jährlich.

Weitere Maßnahme ist eine Sachkosteneinsparung übergreifend in allen Fachdiensten von 6,4 Millionen Euro.

Zudem fließen der Stadt Gera in 2019 um 1,3 Millionen Euro höhere Schlüsselzuweisungen vom Land Thüringen zu. Hinzu können 2019 auch höhere, einmalige Mehrerträge im Millionenbereich aus kommunalen Beteiligungen treten.

Die aktuellen Steuerschätzungen – Stand Oktober 2018 – gehen zusätzlich für 2019 und die Folgejahre von höheren Erträgen und Einzahlungen aus  Umlagen der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer aus – begründet in der erhöhte Kaufkraft der Bevölkerung durch positive Wirtschaftsentwicklung.

Der doppische Haushaltsplan als Anlage der Haushaltssatzung besteht gemäß ThürKDG grundsätzlich aus vier Teilen: Finanzplan, Ergebnisplan, Stellenplan und Teilhaushalten. Eine Genehmigung eines HSK ist grundsätzlich erforderlich für die Haushalts-Genehmigung.

Im Finanzplan sind die Einsparungen 1,4 Millionen Euro Personalkostenobergrenze, 6,4 Millionen Ausgabenreduzierung

bei den Sachkosten, 1,3 Millionen Euro mehr Schlüsselzuweisungen sowie die einmaligen Mehreinnahmen aus Beteiligungen

enthalten.

Im Ergebnisplan schlagen sich nieder die Verrechnung der nicht erwirtschaftbaren Nettoabschreibungen mit dem Eigenkapital sowie die Nichtberücksichtigung der Pensionsrückstellungen.

Die Kassenkredite (Sicherung der laufenden Liquidität der Kommune) sollen auf  unter 49 Millionen gesenkt werden. Damit wird der gesetzliche Richtwert der Genehmigungsfreiheit – ein Sechstel des Gesamtbetrags der ordentlichen Einzahlungen (GoE), d.h. 43 Millionen  bei ca. 260 Millionen Euro GoE, angestrebt.

Die Beschlussvorlage 119/2018 zum HSK 2013 – 2023 und Plan 2019 wurde im Stadtrat Gera am 24.01.2019 beraten und beschlossen.

[siehe auch „Neues Gera“ 05.12.2018]

Doppik – Stadt Gera legt für 2019 ausgeglichen Haushalt vor – 2. Änd. ThürGemHV-Doppik wirkt konkret